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| Aktuelles |
| Informationen zur 1. Bundes-Immisionsschutzverordnung |
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Alles unsere Feuerstätten, wie Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen erfüllen sämtliche Anforderungen an die 1. BimschV, d.h. für Sie auch nach 2024 sind die Feuerstätten sicher benutzbar ohne Filteranlagen. Als Anhang finden Sie eine Übersicht zur schrittweisen Einführung der 1. BimschV. |
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Die Novellierung der Bundes-Immisionsschutzverordnung (1.BImSchV) sieht in zwei Stufen einer Verschärfung der Emissionsanforderungen für Einzelraumfeuerstätten vor. Einzelraumfeuerungsanalagen für feste Brennstoffe, die vor Inkrafttreten der Novellierung (geplant 2009/10) errichtet und in Betrieb genommen wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
- Staub < 0,15 g/m³
- CO < 4 g/m³
Die Werte können über folgende zwei Wege nachgewiesen werden:
- Bescheinigung des Herstellers
- Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk
Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte bis zum 31. Dezember 2013 nicht geführt werden, sieht die Altanlagenregelung in Abhängigkeit vom Datum auf dem Typenschild eine Nachrüstung bzw. Modernisierung zu folgenden Zeitpunkten vor: |
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| Datum auf dem Typenschild |
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Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
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vor dem 01.01.1975 oder Datum auf dem Typenschild nicht mehr feststellbar
01.01.1975 - 31.12.1984
01.01.1985 - 31.12.1994
01.01.1995 - bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung |
| 31.12.2014
31.12.2017
31.12.2020
31.12.2024 |
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Ausgenommen von der Nachrüstverpflichtung oder Außerbetriebnahme sind:
- Offene Kamine
- Gemauerte Grundöfen
- Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen
- Einzelraumfeuerungsanlagen die zur ausschließlichen Wärmeversorgung in Wohneinheiten genutzt werden
- Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 hergestellt oder errichet wurden.
Für neu erstellte Öfen und Kamine gelten die Vorgaben der novellierten 1.BImSchV. BRUNNER-Heizeinsätze erfüllen bereits heute alle vom Gesetzgeber geplanten Emissionsanforderungen und können bedenkenlos verbaut werden. |
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